Im Film- und TV-Recht begleiteten wir vor allem
Filmschaffende, wie Darsteller, Regisseure und sonstige Beteiligte am
Stab sowie Drehbuchautoren bei der Prüfung und Verhandlung von
Verträgen. Filmproduktionsunternehmen berät die
Kanzlei schwerpunktmäßig in allen Fragen des
Rechteerwerbs der Urheber- und Leistungsschutzrechte an vorbestehenden
Werken bzw. Tonaufnahmen, wie Filmherstellungsrecht bzw.
Filmeinblendungsrecht Musik (sog. „Synch Rights“),
Romanrechte, Drehbuchrechte, Remakerecht und Rechte an den Figuren, die
für die Produktion benutzt werden sollen (sog.
„Chain Of Rights“). 
Leistungskatalog Film-
und TV-Recht Drehbuchvertrag
Filmproduktionsvertrag GbR-Vertrag Lizenzvertrag
Regie- und Schauspielervertrag Rights Clearance (Source-Music) Lizenzvertrag
Score Music Verleih- und Vertriebsvertrag
Werkvertrag
|