Film- & TV-Recht

   

Im Film- und TV-Recht begleiteten wir vor allem Filmschaffende, wie Darsteller, Regisseure und sonstige Beteiligte am Stab sowie Drehbuchautoren bei der Prüfung und Verhandlung von Verträgen. Filmproduktionsunternehmen berät die Kanzlei schwerpunktmäßig in allen Fragen des Rechteerwerbs der Urheber- und Leistungsschutzrechte an vorbestehenden Werken bzw. Tonaufnahmen, wie Filmherstellungsrecht bzw. Filmeinblendungsrecht Musik (sog. „Synch Rights“), Romanrechte, Drehbuchrechte, Remakerecht und Rechte an den Figuren, die für die Produktion benutzt werden sollen (sog. „Chain Of Rights“).



Leistungskatalog Film- und TV-Recht

Drehbuchvertrag
Filmproduktionsvertrag
GbR-Vertrag
Lizenzvertrag
Regie- und Schauspielervertrag
Rights Clearance (Source-Music)
Lizenzvertrag Score Music
Verleih- und Vertriebsvertrag
Werkvertrag




   
   
   

 

 

 
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