Die
Kanzlei ist auf alle Bereiche des so genannten Entertainment-Law,
namentlich des Urheber- und Verlagsrechts sowie des Marken- und
Wettbewerbsrechts spezialisiert. Wir beraten Sie gerne in allen Fragen
des Rechts der Musikwirtschaft, des Film- und TV-Rechts, des Software-
und Multimediarechts sowie des Design- und Fotorechts.
Die allgemeinen Leistungen der Kanzlei umfassen insbesondere die
Erstellung, Prüfung und Verhandlung sämtlicher Arten von
Lizenzverträgen in Deutsch und Englisch, die Beratung bei Problemen
während der Durchführung der Verträge mit dem/den Vertragspartner(n)
sowie die Begutachtung von komplexen Fragestellungen über die
Zulässigkeit bestimmter Werknutzungen.
Rechtsanwalt Alexander Duve geht für Sie schnell und effektiv z.B. bei
Plagiatsfällen, Fällen von Urheber- und Markenrechtsverletzungen oder
Fällen wettbewerbswidrigen Verhaltens Dritter und sonstigen
Schutzrechts-verletzungen durch Vornahme von Abmahnungen und Erlangung
einstweiligen Rechtsschutzes vor und vertritt Sie bei Schadensersatz-
und Unterlassungsklagen. Selbstverständlich vertreten wir Sie auch in
allen allgemeinen zivilrechtlichen Angelegenheiten vor allen deutschen
Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.
Durch mehrjährige Tätigkeit in hoch spezialisierten Kanzleien sowie
Mitarbeit in der Rechtsabteilung eines mittelständischen
Tonträgerunternehmens verfügt Alexander Duve über fundierte
Branchenkenntnisse, die er in den Dienst seiner Mandanten stellt.
Dieses "Insider-Wissen" erweist sich regelmäßig bei der Erstellung,
Prüfung und Verhandlung von branchenspezifischen Verträgen von
unschätzbarem Vorteil für den Mandanten, da Verträge auf diese Weise
interessengerecht "auf Augenhöhe" verhandelt werden können.
Rechtsanwalt Alexander Duve versteht sich als rechtlicher
Dienstleister, der sich schnell und persönlich Ihrer Fragen und
Probleme annimmt. Die jederzeitige Erreichbarkeit ist für uns
selbstverständlich.
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