Musikrecht

   
Im Bereich der Musik übernimmt Alexander Duve die Wahrnehmung aller rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen von Musikschaffenden und allen an der Auswertung von Musik Beteiligten wie z.B. Tonträger- und Verlagsunternehmen, Agenturen, Managern oder Veranstaltern.

Musikschaffende
Unternehmen der Unterhaltungsbranche
Leistungskatalog-Musikrecht



Musikschaffende

Anders als viele andere Branchen setzt die anwaltliche Beratung im Musikbusiness neben der Rechtskenntnis auch eine persönliche Begeisterung für Musik voraus. Wir lieben Musik und schätzen diejenigen, die sie machen.

Für Musikschaffende ist es neben einer angemessenen Erlösbeteiligung aus der Verwertung ihrer Musik besonders wichtig, dass der Vertrag genügend Freiraum zur kreativen Entfaltung bietet und die Persönlichkeitsrechte gewahrt werden. Die den Musikschaffenden vom Vertragspartner regelmäßig vorgelegten Konditionen werden diesen Ansprüchen oft nicht gerecht. Ein branchenkundiger Anwalt kann hier sehr viel bewirken. Spätestens die ersten Erlösabrechnungen der Plattenfirmen und Verlage an die Musikschaffenden zeigen, dass sich der anwaltliche Rat auszahlt. Dies gilt umso mehr, da die Lizenzverträge oft auf lange Zeit geschlossen werden.

In der Praxis zeigt sich zudem nicht selten, dass die Zusammenarbeit zwischen Musikschaffenden und z.B. der Plattenfirma früher oder später nicht mehr optimal funktioniert. Alexander Duve zeigt in solchen Fällen Handlungsalternativen auf. So hat er schon zahlreiche Künstler und Autoren aus nachteiligen Verträgen erfolgreich herausgelöst und den Weg zu einem neuen Label bzw. Verlag geebnet.

In Fällen unberechtigter Nutzung von Musik, Samples und/oder Marken erledigen wir Abmahnungen, beantragen einstweilige Verfügungen und vertreten Sie auch beim Geltendmachen bzw. der Abwehr von Schadensersatz- und Unterlassungsansprüchen vor allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.

Rechtsanwalt Alexander Duve betreut Musiker und Autoren selbstverständlich auch bei der Gründung des eigenen Labels oder Verlags und allen damit zusammenhängenden Fragen, z.B. beim Umgang mit den Verwertungsgesellschaften (GVL, GEMA, VG Musikedition).
 



Unternehmen der Unterhaltungsbranche

Rechtsanwalt Alexander Duve verfügt über mehrjährige Erfahrungen bei der Beratung von Unternehmen der Musikwirtschaft. Besonders für kleinere und mittelständische Unternehmen wie so genannte Independent-Labels, -Verlage, -Agenturen und Vertriebsunternehmen übernimmt die Kanzlei im Rahmen von Beratungsvereinbarungen alle Aufgaben einer externen Rechtsabteilung.

Wir fertigen Musterverträge für alle Arten von Branchenverträgen und prüfen, kommentieren und verhandeln Lizenzverträge in Deutsch und in Englisch. Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass viele Streitfälle durch die Verwendung veralteter Vertragsmuster entstehen. Viele Verträge halten einer gerichtlichen Überprüfung schon deshalb nicht stand, weil sie die aktuelle Rechtssprechung nicht ausreichend berücksichtigen. Dies geht zumeist zu Lasten des Labels und birgt erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Risiken, da Schadensersatzforderungen drohen und die Verwertung entweder vollständig gestoppt werden muss oder nur gegen Lizenznachforderungen fortgesetzt werden kann. Die Kanzlei bietet Ihnen Musterverträge stets auf aktuellem Stand der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Branchenübung, die den Erfordernissen des Einzelfalls jeweils flexibel angepasst werden. Besonderen Wert legt Alexander Duve dabei auf die für jeden Mandanten „maßgeschneiderte“ Lösung, so dass auch übliche Vertragsregelungen der Branche im Einzelfall in Zusammenarbeit mit dem Mandanten durch neue Lösungen und Ideen ersetzt und ergänzt werden.

Bei Plagiatsfällen, Fällen unberechtigter Nutzung von Musik, Samples und/oder Marken, unlauteren Wettbewerbshandlungen erledigt Rechtsanwalt Alexander Duve Abmahnungen, beantragt einstweilige Verfügungen und vertritt Sie auch beim Geltendmachen von Schadensersatz- und Unterlassungsansprüchen vor allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten. Umgekehrt übernimmt die Kanzlei für Ihr Unternehmen die Abwehr entsprechender Ansprüche von Seiten Dritter.

Selbstverständlich nehmen wir Ihre Interessen auch gegenüber den Verwertungsgesellschaften (GVL und GEMA) und der Künstlersozialkasse (KSK) wahr.
 



Leistungskatalog Musikrecht

Agenturvertrag
Auftrittsvertrag
Autorenvertrag (Verlagsrecht)
Auftragsproduzentenvertrag
Bandübernahmevertrag
Co-Produktionsvertrag
Co-Autoren-Vertrag
Co-Verlags-Vertrag
Edition (Verlagsrecht)
Gastspielvertrag
Künstlervertrag
Kooperationsvertrag
Labelvertrag
Managementvertrag
Marken-Lizenz-Vertrag
Merchandising-Vertrag
Produzentenvertrag
Product-Placement-Vertrag
Sample Clearance
Sponsoring-Vertrag
Streaming-Vertrag
Titelschutz
Titelvertrag (Verlagsrecht)
Vertriebsvertrag
Verlagsvertrag
Videoproduktionsvertrag
 

Sonstiges

Abmahnung
Antrag auf einstweilige Verfügung/eiliger Rechtsschutz
Beratung in GVL-, GEMA- und VG-Musikedition-Angelegenheiten
Beratung in Angelegenheiten der Verwertungsgesellschaft Werbung + Musik mbH (VG Werbung)
GbR-Vertrag
GmbH-Vertrag
Private Company Limited by Shares
Beratung in Angelegenheiten der Künstlersozialkasse (KSK)
Markenrechtsprüfung, -anmeldung, -verteidigung
Verletzungsprozess Urheberrecht, Markenrecht
Wettbewerbsprozess
Werkhinterlegung




   
   
   
 
 
 
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